Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt endlich in Kraft
Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt endlich in Kraft! Lateinamerikaner auch ohne EU-Pass dürfen in Deutschland arbeiten.
Der Mangel an qualifiziertem Personal durch die demographische Entwicklung ist für viele Unternehmen schon heute das Geschäftsrisiko Nummer eins. Und in den kommenden Jahren deutet sich trotz aktueller Krise kaum Entspannung an. Deshalb hat der Bundestag beschlossen, durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Möglichkeiten für die Einwanderung qualifizierter Arbeitnehmer zum 10.03.2020 zu erweitern. Das Gesetz ermöglicht Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (Drittstaaten) künftig leichter – sogar ohne Arbeitsvertrag – nach Deutschland einzuwandern.
Was verändert sich mit dem kommenden Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft den Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten nach Deutschland. Im Wesentlichen bringt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz folgende Neuerungen:
Als Fachkraft gelten künftig einheitlich Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit einer qualifizierten Berufsausbildung. Sie können eine Beschäftigung als Fachkraft ausüben, zu der die erworbene Qualifikation sie befähigt. Voraussetzung ist für beide Gruppen, dass eine Anerkennung ihrer Qualifikation vorliegt. IT-Spezialisten können unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne formalen Abschluss Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Unqualifizierten oder Niedrigqualifizierten bietet das Gesetz keine neuen Möglichkeiten für einen Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland.
Der Einstieg in den Arbeitsmarkt wird erleichtert: Kann die qualifizierte Fachkraft einen Arbeitsvertrag und eine in Deutschland anerkannte Qualifikation vorweisen, dann entfällt die sog. Vorrangprüfung.
Bei Fachkräften mit beruflicher Bildung entfällt die bisherige Begrenzung auf Engpassberufe. Mit einer anerkannten Berufsausbildung steht künftig auch diesen Fachkräften der Zugang zu qualifizierten Beschäftigungen offen, zu denen sie ihre Qualifikation befähigt.
Die Einreise zur Arbeitsplatzsuche wird auch Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung ermöglicht. Voraussetzung dafür sind Deutschkenntnisse und die Lebensunterhaltssicherung in Deutschland:
Die Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland werden verbessert. Anerkennungsverfahren können im Rahmen von Vermittlungsabsprachen der Bundesagentur für Arbeit (BA) vollständig im Inland durchgeführt werden.
Was muss ich tun, um als Fachkraft in Deutschland arbeiten zu können?
Wichtig ist, dass Sie zunächst Ihre ausländische Qualifikation anerkennen lassen.