Klage vor dem Arbeitsgericht
Wie man eine Klage vor dem Arbeitsgericht erheben kann
Sie können sich Zeit und Kosten sparen, wenn Sie die Klage selbst schriftlich formulieren und beim Arbeitsgericht in doppelter Ausfertigung einreichen. Es wird für Sie ein Leichtes sein, eine ordnungsgemäße Klage einzureichen, wenn Sie diese Forumulare und nachstehenden Hinweise beachten. Eine nach diesen Hinweisen formulierte Klageschrift erfüllt alle Voraussetzungen, die das Gesetz an eine formgerechte Klage stellt.
Die Klage muss enthalten:
1. Ihre vollständige Adresse
2. Die Bezeichnung des Gerichts, z.B.: Arbeitsgericht Frankfurt
3. Die genaue Bezeichnung und vollständige Anschrift (kein Postfach) der beklagten Partei, d.h., der Person oder Firma, die Sie verklagen wollen. Hierbei ist zu beachten, dass bei Firmen immer angegeben werden muss, durch welche Person die Firma vertreten wird.
Beispiele für Parteibezeichnungen:
– Firma Wilhelm Müller, Inhaber Horst Müller
– Firma Heinz Schulz oHG, vertreten durch den Gesellschafter Heinz Schulz
4. Klageantrag
In jeder Klageschrift müssen Sie einen Antrag formulieren. Geldansprüche müssen grundsätzlich beziffert sein. Der Antrag kann dann z.B. lauten:
„Ich beantrage, den Beklagten (oder die Firma) zu verurteilen, an mich 1.000,00 € brutto zu zahlen.“
Bei sonstigen Forderungen könnte der Antrag lauten:
„Ich beantrage, den Beklagten (oder die Firma) zu verurteilen, meine Arbeitspapiere herauszugeben – z. B. Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr … – oder mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen.“
Bei Klagen gegen eine Kündigung muss der Klageantrag lauten:
„Ich beantrage festzustellen, dass mein Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom ….
zum … / durch die fristlose Kündigung vom … nicht aufgelöst worden ist.“
Bitte beachten Sie, dass eine Klage, die sich gegen eine schriftlich ausgesprochene Kündigung richten soll, binnen einer Frist von 3 Wochen, gerechnet vom Zugang der Kündigung an, bei Gericht eingegangen sein muss.
5. Klagebegründung
Es ist kurz darzustellen, was Sie mit der Klage anstreben, z.B. Arbeitsvergütung, Urlaubsabgeltung, Herausgabe der Arbeitspapiere. Außerdem müssen sie angeben, aus welchem Grund Sie diese Ansprüche geltend machen. Sie müssten z.B. schildern, dass Ihr Arbeitgeber die fällige Arbeitsvergütung oder Urlaubsabgeltung für einen bestimmten Zeitraum nicht gezahlt oder Ihre Arbeitspapiere trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht ausgehändigt hat. Soweit Sie sich gegen eine Kündigung wenden, müssen Sie angeben, aus welchem Grund Sie die Kündigung für unwirksam halten.
6. Unterschrift
Jede Klageschrift muss von dem Kläger unterschrieben werden.
Bei eventuellen Unklarheiten steht Ihnen die Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts zur Rücksprache zur Verfügung.
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