Neues Einwanderungsgesetz in Deutschland tritt am 18. November schrittweise in Kraft
Im Rahmen des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes treten schrittweise ab 18. November diverse neue Regelungen in Kraft. So gelten für Fachkräfte mit Hochschulabschluss, die mit einer Blauen Karte EU aus Drittstaaten nach Deutschland einwandern wollen, folgende Änderungen:
Die Gehaltsgrenzen werden deutlich abgesenkt
Der Kreis der berechtigten Personen wird ausgedehnt
Die Liste der sogenannten Engpassberufe, in denen es an Fachkräften fehlt, wird erweitert
Kurz- und langfristige Mobilität innerhalb der EU wird ermöglicht
Der Familiennachzug wird erleichtert
IT-Spezialisten können eine Blaue Karte EU auch ohne Abschluss erhalten, wenn sie drei Jahre entsprechende Berufserfahrung nachweisen können.
Außerdem gilt:
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, besteht für Fachkräfte mit Berufsausbildung oder akademischer Ausbildung der Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis.
Fachkräfte mit Abschluss dürfen jede qualifizierte Beschäftigung ausüben – Ausbildung und Beschäftigung müssen nicht mehr wie bisher im Zusammenhang stehen.
Bei Berufskraftfahrerinnen und -fahrern wird das Vorhandensein von EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnis, Grundqualifikation oder beschleunigter Grundqualifikation nicht mehr grundsätzlich geprüft. Außerdem wird die Vorrangprüfung gestrichen und es sind keine Sprachkenntnisse mehr vorausgesetzt.
Info: https://www.make-it-in-germany.com/es/visado-residencia/ley-inmigracion-personal-esprecializado
Este texto fue traducido o revisado por / Text übersetzt oder lektoriert von Blasco Traducciones en Frankfurt (Westend) – http://www.blasco-traducciones.com