Mit der Chancenkarte können Personen aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland ohne Arbeitsvertrag einreisen, um sich dort eine geeignete Arbeitsstelle zu suchen
Mit der Chancenkarte können Personen aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland einreisen, um sich dort eine geeignete Arbeitsstelle zu suchen. Sie müssen dafür keinen festen Arbeitsvertrag vorweisen. Die Chancenkarte bekommt, wer als Fachkraft anerkannt ist, oder, wer im Punktesystem mindestens sechs Punkte erreicht. Außerdem muss der Lebensunterhalt für die Zeit des Aufenthaltes gesichert sein.
Die Vorteile: EINFACHE, SCHNELLE UND LEGALE EINREISE NACH DEUTSCHLAND, SICHERUNG IHRES LEBENSUNTERHALTS MIT EINEM GUTEN EINKOMMEN, MÖGLICHKEIT ZUM DAUERHAFTEN AUFENTHALT IN DEUTSCHLAND UND SOFORTIGE ARBEITSERLAUBNIS NACH ERFOLGREICHER BEWERBUNG
Mit der Chancenkarte in Deutschland arbeiten
Die Chancenkarte erleichtert die Arbeitssuche für Personen in Deutschland. Damit können Bewerber auch ohne langwieriges Anerkennungsverfahren in Deutschland arbeiten. Voraussetzung ist eine (mindestens) zweijährige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss sowie einfache Deutsch-(A1) oder Englischkenntnisse (B2).
Die Chancenkarte berechtigt zu einer zweiwöchigen Probearbeit oder zur Aufnahme einer Nebenbeschäftigung (bis zu 20 Stunden in der Woche). Personen mit Chancenkarte dürfen ein Jahr lang in Deutschland bleiben. In dieser Zeit soll der Fokus auf der Arbeitssuche liegen. Eine Verlängerung der Chancenkarte um bis zu weitere zwei Jahre ist unter engen Voraussetzungen möglich. Die Verlängerung müssen Sie bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen.
Voraussetzungen für die Chancenkarte
Anhand des Punktesystems können Sie die benötigten Auswahlkriterien mit den eigenen Voraussetzungen abgleichen. Insgesamt müssen Sie sechs Punkte erreichen, um die Chancenkarte zu bekommen. Grundvoraussetzung sind Deutschkenntnisse auf dem Level A1 oder Englischkenntnisse auf dem Level B2 sowie eine (mindestens) zweijährige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss, der im Herkunftsland anerkannt ist. Zusätzlich müssen Sie nachweisen, dass Sie finanziell abgesichert sind, zum Beispiel über eine Nebenbeschäftigung (bis zu 20 Stunden in der Woche). Nachweisen können Sie das anhand eines Arbeitsvertrages. (Für diese Grundvoraussetzungen gibt es noch keine Punkte!) Zu den weiteren Kriterien des Punktevergabesystems zählen zusätzliche Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und „Deutschlandbezug“. Für die Altersmerkmale entscheidend ist der Zeitpunkt der Antragstellung.
Punkteverteilung für die Chancenkarte auf einen Blick
Grundvoraussetzung: Ausreichende Deutschkenntnisse auf dem Level A1 oder Englischkenntnisse auf dem Level B2 sowie eine mindestens zweijährige Berufsausbildung nach den Regeln des Herkunftslandes. Daneben müssen Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Der Nachweis darüber kann beispielsweise mithilfe eines Arbeitsvertrags für eine Nebenbeschäftigung (bis zu 20 Stunden pro Woche) erfolgen.
– 4 Punkte gibt es für die Teilanerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses oder für die Erlaubnis, einen reglementierten Beruf auszuüben (z.B. Erzieher, Krankenpfleger oder Ingenieure). Diese Kriterien erfüllen die wenigsten Bewerber.
– 3 Punkte gibt es für fünf Jahre Berufserfahrung (in den letzten sieben Jahren) im gelernten Beruf sowie einer vorausgehenden zweijährigen Berufsausbildung nach den Regeln des Herkunftslandes. Alternativ bekommen Sie 3 Punkte für gute Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2.
– 2 Punkte gibt es für eine zweijährige Berufserfahrung mit vorausgehender Berufsausbildung (in den letzten fünf Jahren). Wenn Sie nicht älter als 35 Jahre alt sind, bekommen Sie ebenfalls 2 Punkte. Außerdem werden ausreichende Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 mit zwei Punkten bewertet.
– 1 Punkt gibt es für Bewerber, die nicht älter als 40 Jahre alt sind sowie für einen vorausgegangenen Aufenthalt in Deutschland (mindestens sechs Monate). Diesen müssen Sie anhand von Dokumenten nachweisen. Touristische Voraufenthalte zählen nicht dazu.
– 1 Punkt gibt es außerdem für sehr gute Englischkenntnisse (C1), hinreichende Deutschkenntnisse (A2), eine Ausbildung in Engpassberufen oder, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner / Ihrer Ehepartnerin einen Antrag auf die Chancenkarte stellen.
Für weitere Informationen (auf Englisch) https://chancenkarte.com/en/
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Este texto fue traducido o revisado por / Text übersetzt oder lektoriert von Blasco Traducciones en Frankfurt am Main – http://www.blasco-traducciones.com