Bürger aus Venezuela, Kolumbien oder Peru müssen auf ihre Staatsangehörigkeit nicht mehr verzichten, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten.
Der Deutsche Bundestag vereinfacht das Verfahren zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Der Bundestag hat eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen: Künftig können Ausländer bereits nach fünf Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten und die doppelte Staatsbürgerschaft wird generell möglich sein.
Nach bisherigem Recht war die deutsche Staatsangehörigkeit nur möglich, wenn der Ausländer seine eigene Staatsangehörigkeit aufgab. Es gab Ausnahmen, z.B. für Bürger anderer EU-Länder. Künftig wird die Mehrstaatigkeit grundsätzlich möglich sein. Bisher weigerten sich viele Migranten in Deutschland – zum Beispiel aus Venezuela, Kolumbien oder Peru -, ihre Staatsangehörigkeit aufzugeben, um die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten zu können. In Zukunft wird ein solcher Verzicht nicht mehr erforderlich sein.
Nach dem vom Bundestag gebilligten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts sollen sich Ausländer bereits nach fünf (statt bisher acht) Jahren Aufenthalt einbürgern lassen können. Bei “besonderen Integrationsleistungen”, wie z.B. guten Sprachkenntnissen, ehrenamtlicher Tätigkeit oder sehr guten Leistungen in Studium oder Beruf, ist die Einbürgerung künftig bereits nach drei Jahren Aufenthalt möglich.
Info: https://www.tagesspiegel.de/politik/einburgerung-wird-einfacher-bundestag-beschliesst-reform-des-staatsangehorigkeitsrecht-11078377.html
Este texto fue traducido o revisado por / Text übersetzt oder lektoriert von Blasco Traducciones en Frankfurt am Main – http://www.blasco-traducciones.com