Arbeitsmarktreform bei Zeit- und Leiharbeit
Seit dem 1.4.2017 gelten neue Regelungen auf dem Arbeitsmarkt für Zeit- und Leiharbeit. Viele Arbeitnehmer sollen besser vor unlauteren Praktiken geschützt werden. Für Zeit- oder Leiharbeiter gilt eine gesetzliche Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten. Bei der Zeitarbeit darf der Betroffene nur noch 18 Monate eingesetzt werden und soll nach 9 Monaten den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaften bekommen („Equal Pay“). Der Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher wird ausgeschlossen. TExt nur auf Spanisch
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