Fiskalische Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
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(Stand: 18.05.2020)
Durch das Coronavirus sind bereits außergewöhnliche wirtschaftliche Schäden entstanden. Die Finanzverwaltung will den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen in Bezug auf Einkommen- und Körperschaftsteuer, Vollstreckungsmaßnahmen, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenkommen.
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