Arbeitsunfälle und Schutz der Unfallversicherung:
Arbeitsunfälle sind die Unfälle, die versicherte Personen infolge der versicherten Tätigkeit erleiden. Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz bei der Ausübung dieser Tätigkeiten. Der Begriff Arbeitsunfall bezieht sich nicht allein auf Unfälle, die Beschäftigte während ihrer Arbeitstätigkeit erleiden. Auch Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden sind versichert inkl. Umwege z, B. um Kinder vor oder während der Arbeitszeit unterzubringen. Mittlerweile sind nicht nur Arbeitnehmer bei ihren beruflichen Tätigkeiten versichert, sondern auch z. B. Schüler während ihres Schulbesuchs, Kinder in einer Kindertagesstätte oder Menschen, die erste Hilfe geleistet haben nach einem Verkehrsunfall. Text nur auf Spanisch verfügbar.
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