Anerkennung von Krankenpflegern/innen
Um in dem Beruf des/ der Krankenpflegers / in ohne Einschränkung tätig sein zu können, ist eine staatliche Anerkennung nötig, die auch zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung berechtigt. Ist Ihre Ausbildung nicht gleichwertig müssen Sie eine Kenntnisprüfung ablegen oder einen Anpassungslehrgang absolvieren. Wie zeigen Ihnen wie. Siehe Version auf Spanisch. (siehe Version auf Spanisch – Button links oben)
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