Anerkennung von Architekten/innen
Jeder Ausländer, der in Deutschland als Architekt oder Stadtplaner arbeiten möchte, sei es als Arbeitnehmer oder als Selbständiger, braucht die Eintragung in die Architekten- bzw. Stadtplanerliste bei der zuständigen Architektenkammer. In Hessen ist die Architektenkammer Wiesbaden für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen zuständig. Wir sagen Ihnen, welche Papiere Sie benötigen. (siehe Version auf Spanisch – Button links oben).
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