Übernahme der Betriebskosten wenn das Gebäude fast leer ist
Frage:
Wir haben kürzlich eine Wohnung in Málaga gekauft. Das Gebäude steht praktisch leer, denn von den insgesamt acht Wohnungen sind – unsere Immobilie eingeschlossen – lediglich zwei verkauft. Nun fordert uns die Hausverwaltung auf, gemeinsam mit dem anderen Nachbarn sämtliche Betriebskosten zu übernehmen. Auf unsere Beschwerde hin wurde erklärt, der Bauträger müsse für die unverkauften Wohnungen nichts beisteuern. Er sei durch die Gemeinschaftssatzung hiervon befreit. Ist dies rechtens?
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Antwort: Wer in den letzten Jahren eine Immobilie in Spanien erworben hat, mag sich aufgrund des großen Angebots über die umfassende Auswahl, sowie gesunkenen Preise gefreut haben. In fast allen kleineren und mittleren Städten, insbesondere aber an der Küste hat sich der Markt zugunsten der Käufer entwickelt.
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Übersetzung lektoriert durch Blasco Traducciones http://www.blasco-traducciones.com/
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