Die Regeln für eine Befreiung von Zuzahlungen
Damit Sie als Patient nicht übermäßig belastet werden, gibt es Höchst- bzw. Belastungsgrenzen, bis zu denen Sie Zuzahlungen leisten müssen. Die Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent der Bruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt aller im Haushalt lebenden Personen pro Kalenderjahr. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei einem Prozent.
Berechnungsgrundlage
Grundlage für die Berechnung ist die Summe Ihrer gesetzlichen Zuzahlungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sammeln Sie und alle Angehörigen, deren Zuzahlungen berücksichtigt werden, deshalb alle Belege über geleistete Zuzahlungen und bewahren Sie diese sorgfältig auf. Wenn die Zuzahlungen die persönliche Belastungsgrenze erreicht haben, stellen Sie bei der Krankenkasse zusammen mit den Einkommensnachweisen einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung für das laufende Jahr. Die Krankenkasse stellt nach Prüfung eine Bescheinigung aus.
Achtung:Berücksichtigt werden ausschließlich die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen für verordnete Mittel und Behandlungen. Diese muss der Patient sorgfältig unterscheiden von wirtschaftlichen Aufzahlungen, die fällig werden, wenn der Patient eine bessere Versorgung als die Kassenleistung wünscht. Von den Mehrkosten der wirtschaftlichen Aufzahlungen kann sich der Patient nicht befreien lassen. Das gilt ebenso für die privaten Zuzahlungen beim Zahnersatz und für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Diese können Sie ggf. als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.
Persönliche Belastungsgrenze
Die persönliche Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt und gilt bei Ehepaaren für den gesamten Familienhaushalt – unabhängig davon, ob eine Familienversicherung besteht oder die Person selbst versichert ist. Für die Berechnung zählen auch die Einnahmen familienversicherter Kinder. Nicht verheiratete Paare werden getrennt berücksichtigt. Die persönliche Belastungsgrenze wird jedes Jahr neu ermittelt. Für chronisch Kranke gilt: 1 Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Chronisch krank ist, wer ein Jahr und länger mindestens einmal im Quartal ärztlich behandelt wurde (zum Beispiel bei Diabetesbehandlung: mindestens einmal im Quartal die Untersuchung des Blutzuckers).
Wer bereits vor Beginn eines neuen Kalenderjahres weiß, dass die Belastungsgrenze überschritten wird, kann den individuellen Höchstbetrag im Voraus für das nächste Kalenderjahr in einer Summe an die Krankenkasse überweisen. So verhindern Sie, dass Sie im Jahresverlauf zu viel bezahlen.
Antrag auf Zuzahlungsbefreiung
Sobald Sie mit Ihren Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres die Belastungsgrenze erreicht haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung beantragen. Beachten Sie, dass die Krankenkasse Sie nicht automatisch benachrichtigt, wenn Sie die persönliche Belastungsgrenze erreicht haben. Daher ist es wichtig, die Zuzahlungen im Blick zu behalten und die Quittungen aufzubewahren.
Zusammen mit dem Antrag müssen Sie alle Originalquittungen über die geleisteten Zuzahlungen und Kopien der Einkommensnachweise (zum Beispiel Gehaltsbescheinigung) bei der Krankenkasse einreichen. Es gelten die gesetzlichen Zuzahlungen aller Angehörigen, die auch für die Ermittlung der Belastungsgrenze herangezogen werden. Wird der Antrag auf die Zuzahlungsbefreiung bewilligt, so erhalten Sie einen Befreiungsbescheid und brauchen für den Rest des Jahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten. Bereits zu viel geleistete Zuzahlungen werden Ihnen erstattet.
Bei Versicherten, denen der Arzt eine chronische Erkrankung bescheinigt hat und bei denen keine Besserung des Gesundheitszustands zu erwarten ist (zum Beispiel bei Pflegebedürftigkeit), können die Krankenkassen (nach Rücksprache) auf einen jährlichen Nachweis verzichten. Chronisch Kranke reichen die Bescheinigung über die Dauerbehandlung zur Befreiung auf Zuzahlung bei der Krankenkasse ein.
INFO:
Verbraucherzentrale Frankfurt am Main, Hessen
Große Friedberger Str. 13 – 17, 60313 Frankfurt am Main
Tel.: 069 972010900
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