Abfindung wegen Verlust des Arbeitsplatzes
Oft wird angenommen, dass bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung bezahlt werden muss. Es handelt sich jedoch um eine Volkswahrheit, die sich wenig mit der geltenden Rechtslage deckt. Im Gegenteil, das Gesetz vermittelt nur in wenigen Ausnahmefällen einen einklagbaren Anspruch auf eine Abfindung. Meistens werden Solche Abfindungen deshalb eher auf freiwilliger Basis bezahlt, sei es im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung, eines Tarifvertrags eines Sozialplans oder, und vor allem, aufgrund einer Einigung im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens. Im Folgenden wollen wir die Rechtslage und die Praxis im Einzelnen erörtern. Text NUR auf Spanisch
[hr]
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