Krankenversicherung in Deutschland bei vorübergehendem Aufenthalt in Spanien
In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Wenn ein Ausländer wohnhaft in Deutschland sich im EU-Ausland aufhält (z. B. in Spanien) kann die Krankenversicherung die Zahlung der rückständigen Beiträge rückwirkend für die Dauer der Abwesenheit nach der Rückkehr verlangen. Eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist nur dann möglich, wenn man eine ausreichende anderweitige Krankenversicherung im EU-Ausland mit dem Formular E-104 nachweisen kann. Frage eines Lesers und Antwort (nur auf Spanisch)
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