Hilfe des Bundeslandes Hessen aus Anlass der Coronavirus-Krise ab Montag 30.03.2020
(zum 29.03.3020)
Die Rahmenbedingungen für die “Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige” des Bundes und des Landes Hessen stehen fest. Anträge können Sie ab Montag, den 30.03.2020, ausschließlich online beim Regierungspräsidium Kassel stellen unter http://www.rpkshe.de/coronahilfe
Details zum Programm finden Sie direkt auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.
Quelle: www.wibank.de/corona.
ERREICHBARKEIT
Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie uns in der jetzigen Situation nicht immer direkt telefonisch erreichen. Wir verstehen die Dringlichkeit Ihrer Anliegen und geben unser Bestes, um alle Fragen schnellstmöglich zu beantworten. Versuchen Sie es erneut telefonisch oder schreiben Sie uns eine E-Mail an foerderberatunghessen@wibank.de. Unsere Kolleginnen und Kollegen melden sich zeitnah.
Für aktuelle Informationen besuchen Sie bitte regelmäßig die Seite www.wibank.de/corona.
Quelle: www.wibank.de/corona.
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