Einbürgerungstest zur Erwerbung der deutschen Staatsangehörigkeit

Testen Sie Ihre Kenntnisse über Deutschland!
Seit dem 27.06.2024 gilt, dass Ausländerinnen und Ausländer unter bestimmten weiteren Voraussetzungen bereits nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland einen Einbürgerungsanspruch haben, und zwar ohne die bisherige Staatsangehörigkeit zu verlieren. Die Mindestaufenthaltsdauer ist für Ehegatten Deutscher sogar kürzer. Für die Einbürgerung ist der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse erforderlich, außerdem ist der sogenannte Einbürgerungstest abzulegen, mit dem der Einbürgerungsbewerber Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweist. Das Bundesamt stellt den Gesamtkatalog der für den Einbürgerungstest zugelassenen Prüfungsfragen zur Verfügung, mit dem Ausländer sich auf einen Einbürgerungstest vorbereiten können. Dabei handelt es sich um insgesamt 310 Fragen, davon 300 allgemeine Fragen und 10 landesbezogene Fragen, die nur für das jeweilige Bundesland zu beantworten sind:Zum Einbürgerungstest zur Probe: -> https://oet.bamf.de/ords/oetut/f?p=514:1::::::
Es ist immer nur eine Antwort richtig – markieren Sie also bitte bei jeder Aufgabe nur ein Feld. Sie bekommen anschließend gleich die richtige Antwort angezeigt.
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