Working-Holiday-Aufenthalt in Deuschland für Chile, Argentinien und Uruagay
Die „Working Holiday Programme“ (WHP) sollen jungen Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren die Möglichkeit zu einem Einblick in Kultur und Alltagsleben des jeweils anderen Landes geben. Sie ermöglichen Aufenthalte von bis zu 12 Monaten. Zur ergänzenden Finanzierung des Aufenthalts können Ferienjobs angenommen werden. In Deutschland existieren „Working Holiday”-Programme u.a. mit Argentinien, Chile und Uruguay. Das unterzeichnete Abkommen mit Brasilien ist (Stand: Mai 2018) noch nicht wirksam. Argentinische, chilenische und uruguayische Staatsangehörige können den Aufenthaltstitel bei jeder deutschen Auslandsvertretung, die zur Visumerteilung befugt ist, beantragen. Brasilianische Staatsangehörige werden den erforderlichen Aufenthaltstitel ausschließlich bei den deutschen Auslandsvertretungen in Brasilien beantragen können. Nähere Informationen zur Dauer des Antragsverfahrens, vorzulegenden Unterlagen, Gebühren usw. findet man auf der Internetseite der jeweiligen deutschen Auslandsvertretungen. (-> TEXT NUR AUF SPANISCH)
INFOS:
https://www.facebook.com/groups/yomeanimoalemania/
PARA CHILENOS: https://www.facebook.com/groups/229816710541852/
www.zav.de
www.arbeitsagentur.de
www.make-it-in-germany.com/en/working/five-steps-to-working-in-germany
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