Vorrübergehend erleichterte Regeln für die Grundsicherung (Arbeitslosengeld II – ALG II – Hartz IV)
(Stand: 13.04.2020)
Infolge der durch die Coronavirus-Krise entstandenen Notsituation wurde der Zugang zu der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II – ALG II – Hartz IV -Sozialhilfe) erleichtert: Die Bedürftigkeitsprüfung wird für sechs Monate vereinfacht, und die Wohnungs-, Miet- und Heizkosten werden für einen Zeitraum von sechs Monaten ab Antragstellung in ihrer tatsächlichen Höhe anerkannt.
Bundesweite Hotline für Ratsuchende 0800 – 4 5555 23
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