Verlust der Niederlassungserlaubnis durch Aufenthalt im Ausland
Frage: Hallo! Mein Name ist Sofia, ich bin aus Paraguayer und ich lebe seit 1998 in Deutschland. Ich habe gehört, dass meine Niederlassungserlaubnis in Deutschland erlischt, wenn ich mich für mehr als 6 Monate im Ausland aufhalte. Was könnte ich tun, wenn ich in Zukunft nach Paraguay zurückkehren möchte, z. B. weil ich schon Rentner bin oder weil ich mich um meine kranken Eltern in Paraguay kümmern muss? Muss ich alle 6 Monate nach Deutschland fliegen, um meine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nicht zu verlieren oder gibt es andere Möglichkeiten?
Antwort: Liebe Sofia,
wenn Sie eine deutsche Niederlassungserlaubnis besitzen und Deutschland für eine bestimmte Zeit verlassen wollen, dann müssen Sie die unterschiedlichen Fristen beachten, nach denen Aufenthaltstitel automatisch erlöschen.
Eine Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) erlischt ab 6 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland. Eine Niederlassungserlaubnis erlischt ab 12 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland, wenn der Ausländer das 60. Lebensjahr vollendet hat und sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat.
„Wenn Sie seit mehr als 15 Jahren in Deutschland leben und Ihr Lebensunterhalt gesichert ist, dürfen Sie zeitlich unbegrenzt im Ausland aufhalten, ohne dass ihre deutsche Niederlassungserlaubnis erlischt“
Eine Niederlassungserlaubnis erlischt jedoch nicht bei einem längeren Aufenthalt im Ausland, auch wenn der Ausländer das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und bei einem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von mindestens 15 Jahren, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist (§ 51 Absatz 8. (1a) – Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet – Aufenthaltsgesetz – AufenthG). Die Ausländerbehörde oder die Bürgerämter stellen darüber eine Bescheinigung aus, die beantragt werden muss. Diese Bescheinigung kann für die Wiedereinreise nach Deutschland erforderlich sein.
Wenn Sie vorher eine Blaue Karte EU hatten erlischt bei einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU die Erlaubnis erst ab 12 Monaten bei einem Aufenthalt außerhalb der Europäischen Union, oder ab 24 Monaten bei einem Aufenthalt außerhalb der EU-Staaten. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erlischt jedenfalls ab 6 Jahren außerhalb Deutschlands oder wenn Sie in einem anderen Staat der Europäischen Union eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU bekommen.
Fazit: Wenn Sie also eine deutsche Niederlassungserlaubnis besitzen, seit mehr als 15 Jahren in Deutschland leben und nachweisen können, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist, können Sie einen Antrag auf eine entsprechende Bescheinigung seitens der Ausländerbehörde oder der Bürgerämter stellen. Danach dürfen Sie sich zeitlich unbegrenzt im Ausland aufhalten, ohne dass ihre deutsche Niederlassungserlaubnis erlischt.
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