Veränderung der Fassade nach dem spanischen Wohnungseigentumsrecht
Die Anzahl der Deutschen, die mittlerweile Grundbesitz in Spanien haben, liegt bei über 500.000. Sie sehnen sie sich nach Sonne und der schönen Landschaft des Mittelmeers. Daraus ergeben sich aber auch manchmal verschiedene Probleme, die gelöst werden müssen.
Frage:
Wir haben vor fünf Jahren ein Appartement auf Mallorca erworben. Anfangs war das Erscheinungsbild der Hausgemeinschaft noch
einheitlich. Leider haben mittlerweile einige unserer Nachbarn ihre Balkone und Terrassen verändert. Einzelne Terrassen wurden überdacht, viele Balkone mit Schiebetüren nach Außen abgeschottet. Diese Bauten stammen noch nicht einmal vom gleichen Hersteller oder Handwerksbetrieb. Jedenfalls kommen mindestens zwei unterschiedliche Systeme zum Einsatz, welche zur Freude aller auch noch farblich voneinander abweichen.Ist das erlaubt?
Antwort:
Bei einem dem spanischen Wohnungseigentumsrecht unterworfenen Appartement erfährt die Fassade des Gebäudes im Allgemeinen
die Einordnung als Gemeinschaftseigentum. Dessen Veränderung bedarf grundsätzlich …..
[hr]
Übersetzung lektoriert durch Blasco Traducciones http://www.blasco-traducciones.com/
[hr]
Wenn Sie den kompletten Artikel lesen möchten klicken Sie HIER:
[hr]
Ver REVISTA ONLINE en PDF | Download
Sehen Sie die PDF-Version | Download