Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Frage:
Hallo! Ich bin Spanierin und lasse mich gerade von dem Vater meiner kleinen Tochter scheiden. Mein Ex hat mir schon gedroht, mir meine Tochter „wegzunehmen“. Könnten Sie mir den Unterschied zwischen Begriffen wie “custodia” und “patria potestad” auf Spanisch einerseits und „Sorgerecht” und ähnlichen Begriffen auf Deutsch andererseits erklären? Herzlichen Dank! Belinda, Darmstadt.
Antwort:
Sehr geehrte Belinda:
Die elterliche Sorge bestimmt sowohl die Rechte, die das Gesetz den Eltern an minderjährigen Kindern gewährt, als auch die Pflichten, die die Eltern ihren Kindern gegenüber erfüllen müssen. wie die Pflicht bei ihnen zu sein, auf sie zu achten, sie zu beschützen, sie zu ernähren und zu erziehen, für ihre umfassende Ausbildung zu sorgen, sie zu vertreten und ihr Eigentum zu verwalten.
Ein Teil des elterlichen Sorgerechts ist das sogenannte Personensorgerecht („guarda y custodia”).
So lange die Eltern zusammen leben, wird das Sorgerecht generell gemeinsam ausgeübt.
Man muss aber differenzieren, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht; wo sie wohnen oder gewohnt haben, als das Kind geboren wurde und wo sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben.
„In Deutschland wird das Sorgerecht nur dann automatisch gemeinsam ausgeübt, wenn die Eltern verheiratet sind, in Spanien hingegen wird das Sorgerecht immer gemeinsam ausgeübt“
In Deutschland, zum Beispiel, wird das Sorgerecht nur dann automatisch gemeinsam ausgeübt, wenn die Eltern verheiratet sind, oder nach der Geburt des Kindes geheiratet haben, in Spanien hingegen wird das Sorgerecht immer gemeinsam ausgeübt, unabhängig vom Familienstand der Eltern.
In Deutschland existiert aber auch die Möglichkeit, falls die Eltern nicht verheiratet sein sollten, dass diese eine gemeinsame Erklärung vor den staatlichen Behörden dahingehend abgeben, dass Sie das Sorgerecht gemeinsam ausüben wollen.
Das Personensorgerecht („Guardia y Custodia”) ist das spezifische Recht, das Kind bei sich zu haben, im wörtlichen Sinn; d.h. das Recht, mit ihm jeden Tag zusammen zu sein, die Angelegenheiten des täglichen Lebens zu bestimmen sowie sein Eigentum und seinen Unterhalt zu sichern. Falls das Personensorgerecht nur einem Elternteil übertragen wurde, ist dieser verpflichtet, für die Erziehung und Ernährung Sorge zu tragen sowie dem Kind zur Seite zu stehen. Aber viel wichtiger ist die Verpflichtung, den Umgang mit dem andern Elternteil aufrecht zu erhalten sowie diesen über besondere Ereignisse, die das Kind betreffen, zu Informieren.
Das deutsche Familienrecht definiert es hingegen nicht speziell. Der deutsche Begriff des Sorgerechts kann problemlos mit der spanischen „Patria Potestad“ verglichen werden.
Im Fall einer Scheidung der Eltern bei gemeinsam ausgeübtem Sorgerecht, kann ein Wohnungswechsel des Minderjährigen nur mit Einverständnis beider Elternteile erfolgen. Ein Elternteil kann nicht einseitig, ohne die Genehmigung des anderen, den Wohnort des Minderjährigen ändern, ohne zu riskieren, sich schuldhaft der Zurückhaltung oder Entziehung von Minderjährigen schuldig zu machen. Wenn die Eltern keine Einigung erzielen sollten, müssen sie die Gerichte anrufen, die dann entscheiden, mit wem die Minderjährigen leben sollen.
Die Gerichte werden im Allgemeinen nicht nur die Personensorge („Guardia y Custodia”) übertragen, sondern auch das Recht, zu entscheiden, wo die Minderjährigen leben sollen, was im deutschen Recht dem Aufenthaltsbestimmungsrecht entspricht.
Dieses Aufenthaltsbestimmungsrecht darf nicht mit dem Ausdruck „Guardia y Custodia“ im Spanischen verwechselt werden, weil letzteres dem Elternteil, dem diese übertragen wurde, nicht das Recht gibt, den Wohnsitz des Minderjährigen zu wechseln. Diese Entscheidung ist ein Teil der„ Patria Potestad“ und muss von beiden Elternteilen getragen werden.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind Sie von Ihrem Mann getrennt. Wenn sie bei der Trennung entschieden haben, dass die Kinder bei Ihnen leben sollen, wird es schwierig für den Vater sein, Ihnen die Kinder wegzunehmen, solange die Tatsache, dass sie bei Ihnen leben, nicht dem Kindeswohl widerspricht.
Eufemio Cascón Sáez. Derecho de Familia, Derecho Civil de Circulación, Relaciones Jurídicas Hispano-Alemanas, Derecho de Arrendamientos. Derecho penal. / Familienrecht, Ausländerrecht, Verkehrszivilrecht, Deutsch-spanischer Rechtsverkehr, Mietrecht. www.cvp-rechtsanwaelte.de.
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Übersetzung lektoriert durch Blasco Traducciones http://www.blasco-traducciones.com/
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Dieser Beitrag ist in der Ausgabe Nr. 56 Januar-Februar der Zeitschrift La Guia de Frankfurt/RheinMain erschienen. Wenn Sie die komplette Ausgabe lesen:
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