Nutzungsentschädigung bei gemeinsamer Eigentumswohnung
Frage:
Hallo. Ich bin Spanierin und seit 20 Jahren mit meinem deutschen Ehemann verheiratet. Wir haben während der Ehe gemeinsam
eine 100 qm Eigentumswohnung gekauft, die jetzt abbezahlt ist. Während der Ehe waren wir beide berufstätig und haben ungefähr gleich viel verdient. Ich hatte vergangenes Jahr einen Unfall und musste meine Arbeit aufgeben. Leider habe ich bis heute noch nichts Neues gefunden und beziehe Krankengeld. Wir wollen uns trennen und ich beabsichtige aus der Wohnung auszuziehen, da mein Mann die Wohnung nicht verlassen wird. Kann ich Unterhalt gegen Ihn geltend machen und wie regeln wir die Sache mit der Wohnung? (Marisa aus Königsstein)
Antwort: Liebe Marisa, nach der langen Ehe besteht für die Trennungszeit ein Unterhaltsanspruch.
Ver REVISTA ONLINE en PDF | Download Sehen Sie die PDF-Version | Download