Neue Erbrechtsverordnung für Spanier mit Wohnsitz in Deutschland und ihre Folgen
Die sog. Erbrechtsverordnung – Verodnung (EU) Nr. 650/2012 – ist schon in Kraft. Das hat erhebliche Auswirkungen auch für Spanier in Deutschland. Nach dem neuem EU-Recht richtet sich das anwendbare Erbrecht nach dem Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes des Verstorbenen. Ein Spanier, der seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und hier verstirbt, wird nach dem deutschen Erbrecht beerbt. Es sei denn, er hat testamentarisch ausdrücklich verfügt, dass für ihn weiterhin das spanische Erbrecht gelten soll. Fragen dazu an Rocío García Alcázar (abogada) und Dr. Alexander Steinmetz (Rechtsanwalt) in Köln und Frankfurt.
Text nur auf => Spanisch vorhanden
Autoren: Rocío García Alcázar – Abogada y Dr. Alexander Steinmetz – Rechtsanwalt – Abogado inscrito. Despacho de abogados Löber & Steinmetz Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main, Köln und Palma de Mallorca. Mail: info@loeber-steinmetz.de; www.loeber-steinmetz.de
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