Minijob und Corona-Krise
(Stand: 08.04.2020)
Das Coronavirus hat massive Auswirkungen auf die Arbeitswelt in Deutschland. Homeoffice und Kurzarbeit sind jetzt Alltag geworden. Was bedeuten diese Zeiten für “Minijobber”, die in ihrem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis maximal 450 Euro verdienen? Habe ich als Minijobber Anspruch auf Kurzarbeitergeld? Habe ich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn ich mich nachweislich mit dem Coronavirus angesteckt habe? Habe einen Anspruch auf meinen Verdienst, wenn ich aufgrund von Quarantäne-Maßnahmen meiner Arbeit nicht nachgehen kann? Ich habe Kinder zu betreuen, die im Moment nicht zur Schule oder in den Kindergarten gehen können. Muss der Arbeitgeber auch in diesem Fall für meinen Verdienstausfall aufkommen?
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