Krankenversicherung und Krankheit in Deutschland
Krankenversicherung
Die meisten Menschen in Deutschland sind in einer der gesetzlichen Krankenkassen versichert. Dies ist bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe (2017: 4.800 Euro im Monat und 57.600 Euro im Jahr) Pflicht. Wenn Sie mehr verdienen, können Sie sich aussuchen, ob Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer privaten Krankenversicherung versichert sein möchten.
[hr]
Krankheit
Wenn Sie krank sind, zahlt Ihr Arbeitgeber sechs Wochen lang Ihr volles Gehalt. Sind Sie länger als sechs Wochen krank und gesetzlich versichert, bezahlt Ihre Krankenkasse 70 Prozent Ihres Lohnes bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Bei privaten Krankenversicherungen gelten verschiedene Regeln.
[hr]
„Welche Krankheit Sie haben, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nicht sagen“
[hr]
Wichtig ist, dass Sie Ihrem Arbeitgeber sofort melden, wenn Sie krank sind. Sollten Sie länger als drei Tage krank sein, müssen Sie spätestens am vierten Tag eine Bescheinigung vom Arzt (Attest) bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Der Arbeitgeber ist allerdings berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung auch früher zu verlangen.
Welche Krankheit Sie haben, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nicht sagen. Diese Information unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und steht deshalb auch nicht auf dem Attest, das Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt bekommen.
[hr]
Notfälle
Nach Unfällen, in Notfällen oder wenn Sie außerhalb der Sprechstunden krank werden, können Sie den ärztlichen Notdienst anrufen.
Die wichtigsten Telefonnummern:
• Rettungsdienst: 112
• Notfall: 116117 (bundesweit und Frankfurt – ohne Vorwahl)
[hr]
Krankenhäuser mit Notdienst außerhalb der Sprechstunden in Frankfurt und Offenbach:
Bürgerhospital – Nibelungenallee 37-41, 60316 Frankfurt am Main – Nordend
Universitätsklinikum – Theodor-Stern-Kai 7, 60590 Frankfurt am Main – Niederrad
Ärztlicher Notdienst Offenbach, Starkenburgring 66, 63069 Offenbach am Main
[hr]
Leer la revista actual de La Guia en PDF