Krankenversicherung im EU-Ausland
Über Krankenversicherung für Rentner im EU-Ausland haben wir mit Herrn Necati Suözer gesprochen. Der gebürtige Türke lebt seit Dezember 1988 in Deutschland und ist heute u.a. zuständig als Fachkoordinator für die Beratung ausländischer Mitbürger in Sachen Krankenversicherung bei der AOK in Hessen.
Herr Suözer, viele Spanier, die als „Gastarbeiter“ lange Zeit in Deutschland gelebt und gearbeitet haben, möchten irgendwann in Rente gehen. Was passiert mit der Kranken-versicherung, wenn sie dann wieder in Spanien leben wollen?
Man muss zwei Aspekte im Auge behalten: den Versicherungsschutz und die Beitragszahlung. Ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bei ihrer Krankenkasse – und damit der Versicherungsschutz – bleibt bestehen. Voraussetzung dafür ist, dass nur die Deutschlandrente bezogen und im Wohnstaat keine Beschäftigung ausgeübt wird. Die Beiträge werden in gleicher Höhe gezahlt. Im Wohnstaat werden keine Beiträge gezahlt.
Was passiert dann bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland nachdem man den Wohnort nach Spanien verlegt hat?
Über die deutsche elektronische Gesundheitskarte wird man alle erforderlichen Sachleistungen zur Verfügung gestellt bekommen.
Ist es für einen „deutschen“ Rentner eher ein Vorteil oder ein Nachteil, im spanischen Gesundheitssystem versichert zu sein?
Mit der Wohnortverlegung hat ein deutscher Rentner den Vorteil, dass er dem spanischen Versicherungsmitglied gleichgestellt wird. Er wird die im spanischen Gesundheitssystem angebotenen Leistungen eins zu eins in Anspruch nehmen. Bei der Nichtverlegung hat man nur Anspruch auf sofort notwendige Leistungen.
Was ist mit den Medikamenten-Zuzahlungen?
Als Rentner in Spanien zahlt man 10% der Medikamentenkosten. ich bin selbst überfragt, ob es eine vollständige Befreiung von den Zuzahlungen in Spanien gibt. Wenn man nach dem deutschen Recht eine Befreiungskarte erworben hat, gilt diese nur für Deutschland.*)
*) Bemerkung der Redaktion: In Spanien müssen Personen, deren Einkommen zwischen 7.500 und 18.000 Euro liegen, eine Selbstbeteiligung von zehn Prozent tragen bei einem Maximalbetrag von acht bis 18 Euro. Diese Deckelung gilt nur für Versicherte der spanischen Sozialversicherung “Seguridad Social”. Für Rentner mit einer anderen Versicherung gelten generell zehn Prozent ohne Deckelung.
Was passiert mit der Pflegeversicherung (PV) bei Wohnortverlegung in Spanien?
Ein konkretes Beispiel: Eheleute Fernández sind als Rentner einer deutschen Krankenkasse pflichtversichert (KVdR). Sie wollen den Wohnort am 01.09.2016 nach Spanien verlegen. Er bezieht deutsche und spanische Rente. Vorrangig muss er sich nach dem spanischen Recht über die spanische Rentenversicherung versichern lassen. Verlegt er seinen Wohnsitz wieder nach Deutschland kann er wieder dort Leistungen der Pflegeversicherung beantragen. Dann werden die in Spanien zurückgelegten Versicherungszeiten für die geforderte Vorversicherungszeit in der PV mitberücksichtigt.
Welche Leistungen der Pflegeversicherung sind zu erwarten?
In einem anderen Mitgliedstaat kann man bei Pflegebedürftigkeit nur solche Sachleistungen erhalten, die nach dem dortigen Recht beansprucht werden können. Beziehen Sie bereits Sachleistungen bei Pflege im Wohnstaat, werden die im Wohnstaat bezogenen Sachleistungen darauf angerechnet, wenn Sie einen Antrag auf Pflegegeld bei Ihrer deutschen Krankenkasse stellen und die Voraussetzung erfüllen. Das deutsche Pflegegeld wird somit um den Wert der im Wohnort bezogenen Sachleistungen gekürzt. Sofern Sie sich für das deutsche Pflegegeld entschieden haben, wird es nach dem deutschen Recht gezahlt. Bei Wohnortverlegung sollte man die Pflegekasse rechtzeitig informieren, damit man alle weiteren Schritte einleiten kann.
Was passiert, wenn man den Wohnort nach Spanien verlegen will, bevor man Rentner ist?
Solange man einen Krankenversicherungsschutz aus Deutschland nachweisen kann, hat man kein Problem mit der Wohnortverlegung nach Spanien.
Worauf soll man ansonsten achten?
Bei der Verlegung und Rückverlegung des Wohnortes und bei Fragen zum Versicherungsschutz muss man sich immer an den spanischen Kostenträger (Instituto Nacional de la Seguridad Social- (INSS) wenden.
Info:
Hotline in spanischer Sprache: Sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen sind komplex und erfordern häufig gründliche Sprachkenntnisse. Deshalb bietet die AOK Hessen drei fremdsprachige Hotlines an: in türkischer, englischer und in spanischer Sprache. Die spanischen Experten sind erreichbar unter der Nummer: 0800 724 22 05 (kostenfrei). Die Servicezeiten sind: montags bis mittwochs und freitags von 8:30 bis 16:30 Uhr und donnerstags von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr.
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