Gesetzentwurf für Zuwanderung ab 2019
„Es soll u.a. die Prüfung entfallen, ob nicht auch ein Deutscher oder EUR-Bürger für eine Stelle in Frage kommt“.
Die Parteien der Regierungskoalition CDU/CSU und SPD haben sich darauf geeinigt, wie die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland neu geregelt werden soll. Konkret sieht der Entwurf eine Lockerung der Regeln für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten vor, die in Deutschland arbeiten wollen. In Zukunft darf jeder hier arbeiten, der einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation vorweisen kann. Die bisher vorgeschriebene Prüfung, ob nicht vielleicht ein Deutscher oder ein EU-Bürger für die Stelle infrage käme („Vorrangprüfung“), fällt weg – ebenso die Beschränkung auf sogenannte Engpassberufe. Wer eine Berufsausbildung hat, darf zudem für eine befristete Zeit einreisen, um sich einen Arbeitsplatz zu suchen. Diese Regelung soll zunächst fünf Jahre lang probeweise gelten. Möglich wird ebenfalls ein Aufenthalt, um sich weiter zu qualifizieren. Es soll zudem “eine begrenzte Möglichkeit” geschaffen werden, sich “unter bestimmten Voraussetzungen” seine im Ausland erworbene Berufsausbildung erst NACH der Einreise in Deutschland anerkennen zu lassen. Die Anerkennung von Qualifikationen ist bislang ein mühsamer Prozess, der vom Ausland aus nur schwer zu bewerkstelligen ist.
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