Entzug des Sorgerechts
Frage:
Guten Tag, ich benötige dringend Hilfe, da mein fünfjähriger Sohn heute durch das Jugendamt in Obhut genommen und in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht wurde. Ich erhielt die Nachricht vom Jugendamt, dass sie meinen Sohn vom Kindergarten abgeholt und in das Kinderheim Rödelheim verbracht haben, da er von Schlägen durch den Vater berichtet und blaue Flecken gehabt habe. Morgen habe ich einen Gesprächstermin beim Jugendamt. Was soll ich tun? Wie ist die Verfahrensweise? Darf das Jugendamt mir einfach das Kind wegnehmen? (Elena aus Spanien)
Antwort:
Liebe Elena, das Jugendamt kann gemäß § 42 SGB VIII eine Inobhutnahme anordnen, wenn eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes besteht und die Eltern nicht bereit und in der Lage sind, die Gefährdung abzuwenden. Hierfür können Schläge und körperliche Gewalt gegen das Kind ausreichend sein. Der Sachverhalt müsste morgen beim Jugendamt besprochen werden. Sie haben die Möglichkeit, der Maßnahme des Jugendamtes zu widersprechen. Wenn Sie der Maßnahme widersprechen, muss das Jugendamt binnen eines Tages das Familiengericht anrufen und in einem Eilverfahren eine vorläufige Bewilligung der Maßnahme durch das Familiengericht erwirken. In dem Eilverfahren werden Sie vor Gericht persönlich angehört. Das Eilverfahren dauert ungefähr einen Monat. Während des Eilverfahrens ist alles vorzubringen, was gegen die Maßnahme spricht und der Sachverhalt entsprechend darzulegen. Falls die Maßnahme offensichtlich unbegründet ist, muss das Jugendamt Ihnen das Kind wieder herausgeben.
„Für eine Unterbringung des Kindes ist erforderlich, dass den Eltern das Sorgerecht entzogen wird“
Kommt das Gericht in dem Eilverfahren zu dem Ergebnis, dass die Maßnahme durch das Jugendamt notwendig und rechtmäßig ist, verlängert sich die Unterbringung und ein Sorgerechtsverfahren wird weiter eingeleitet. Für eine Unterbringung des Kindes ist erforderlich, dass in einem Sorgerechtsverfahren den Eltern das Sorgerecht entzogen wird.
Das Sorgerecht kann Ihnen in dem Verfahren nur entzogen werden, wenn gemäß § 1666 BGB festgestellt wird, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes in Gefahr ist und die Eltern nicht in der Lage oder gewillt sind, die Gefahr abzuwenden. Das Gericht bestellt in dem Verfahren einen psychologischen Sachverständigen und einen Verfahrensbeistand (Anwalt des Kindes). Beide führen mit allen Beteiligten Gespräche und geben eine Empfehlung ab.
Wenn sich während des Sorgerechtsverfahrens herausstellt, dass ein Fehlverhalten und eine akute Gefährdung des Kindes vorliegen sowie gravierende Defizite in der Erziehung bestehen, kann das Gericht das Sorgerecht entziehen. Zuvor muss durch das Gericht und das Jugendamt in Erwägung gezogen worden sein, ob Hilfsmaßnahmen bei den Eltern eine Änderung im Erziehungsverhalten erreichen können und somit eine Abwendung der Gefährdung für das Kind. Eine Unterbringung des Kindes und ein Entzug des Sorgerechts darf immer nur „ultima ratio“ sein, also das letzte Mittel, wenn Hilfsmaßnahmen nicht greifen.
Als Hilfsmaßnahmen können Familienhelfer eingesetzt werden, die die Eltern im Haushalt regelmäßig besuchen, und Probleme mit den Kindern besprechen und versuchen, Lösungsansätze aufzuzeigen. Möglich sind auch bestimmte psychologische und sozialpädagogische Trainingskurse. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eltern bereit sind, an einem Fehlverhalten in der Erziehung -sollte dies vorliegen – zu arbeiten. Nur wenn Hilfsmaßnahmen keinen Erfolg versprechen und bei einer tatsächlich vorliegenden Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes, kann das Gericht das Sorgerecht entziehen.
Zu empfehlen ist daher, morgen beim Jugendamt zu klären, was Ihnen vorgeworfen wird, und wie das Verhalten des Kindes war und dann mit dem Jugendamt ein sachliches und kooperatives Gespräch zu führen. Je nach Sachverhalt, sind weitere Schritte einzuleiten und der Maßnahme zu widersprechen.
Este texto fue traducido o revisado por Blasco Traducciones – http://www.blasco-traducciones.com/ – Text übersetzt oder lektoriert durch Blasco Traducciones – http://www.blasco-traducciones.com/
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