Doppelte Staatsbürgerschaft für einen Kolumbianer
Frage: Ich bin Kolumbianerin und habe zusätzlich die deutsche Staatsbürgerschaft. Diese habe ich durch meinen Großvater erworben, der Deutscher war. In Deutschland habe ich bislang nicht gelebt. Jetzt bin ich schwanger.
Der Vater meines Kindes ist auch Kolumbianer.
Wird mein Kind jetzt beide Nationalitäten haben oder wird es die deutsche Staatsbürgerschaft nicht bekommen?
Antwort:
Der Grundsatz des deutschen Rechts ist, dass eine Person nur eine Nationalität besitzen darf. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine doppelte Staatsbürgerschaft entstehen:
Geburtsortsprinzip. Kinder, von ausländischen Eltern, die in Deutschland rechtmäßig länger als acht Jahre leben, erhalten die deutsche Staatsbürgerschaft durch das Geburtsortsprinzip, weil sie in Deutschland geboren sind. Gemäß dem Abstammungsprinzip besitzen sie auch die ==>
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