„Die Provision wird nur fällig, wenn die Airline die Ansprüche tatsächlich zahlt“
Gespräch mit Theresa Kühne der Firma Flightright über Rechte der Passagiere bei Flugverspätungen oder -streichungen.
Frau Kühne, wann sind Flugverspätungen von Flügen aus und nach Lateinamerika von den Rechten gedeckt und wann nicht?
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung regelt die Rechte von Passagieren bei Ausfällen, großen Verspätungen sowie unfreiwilliger Nichtbeförderung. Sie gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen in der EU abfliegen, z.B. von Frankfurt nach Buenos Aires oder von Madrid nach Santiago de Chile. Für in der EU landende Flüge ist sie anwendbar, wenn der Flug von einer europäischen Airline durchgeführt wird. Darüber hinaus fallen auch verspätete Anschlussflüge außerhalb der EU unter die Verordnung, wenn der Flug Teil einer einzigen Buchung ist und der Startflughafen der Gesamtbuchung in der EU liegt. Für Flüge, die komplett außerhalb der EU durchgeführt werden, gilt die Verordnung nicht. Betroffene haben in Deutschland drei Jahre Zeit, Entschädigungen einzufordern. In Spanien sind Entschädigungsansprüche sogar fünf Jahre lang gültig.
Fallen Flüge mit nicht-europäischen Fluggesellschaften auch unter die EU-Verordnung?
Flüge mit nicht-europäischen Airlines (zum Beispiel, Avianca, Aerolíneas Argentinas, Aeromexico, LATAM, etc.) fallen selbstverständlich unter die EU-Verordnung, wenn sie von einem Flughafen in der EU starten. Aber für Flüge mit einer nicht-europäischen Airline ist die Verordnung nicht für Flüge anwendbar, die nicht von einem Flughafen in der EU starten. Ein Flug beispielweise mit Aeromexico von Europa nach Lateinamerika fällt also unter die Regelung der EU-Verordnung. Ein Flug mit Aeromexico von Lateinamerika nach Europa hingegen nicht.
Wie soll man sich am Flughafen bei einer Flugverspätung verhalten?
Passagiere sollten sich vor Ort an einen Mitarbeiter der Fluggesellschaft wenden und sich den Grund der Verspätung schriftlich bestätigen lassen. Dies kann bei der späteren Einforderung von Entschädigungsansprüchen hilfreich sein. Wichtig: Auch wenn sich der Flug verspätet, muss unbedingt rechtzeitig eingecheckt werden. Wer dies nicht tut, kann seinen Anspruch auf Entschädigung verlieren. Mussten sich Reisende während der Wartezeit auf eigene Faust mit Getränken und Snacks versorgen, sollten sie Quittungen und Belege für diese Ausgaben unbedingt aufbewahren, um sich die Kosten später von der Airline zurückerstatten zu lassen. Gleiches gilt für Hotel- und Taxikosten, wenn aufgrund des Ausfalls oder der Verspätung eine Übernachtung nötig wurde und die Airline diese nicht selbst organisiert hat.
Wie viel Entschädigung kann man erwarten?
Die Entschädigungshöhe hängt von der Flugdistanz ab. Für Flüge bis zu 1.500 Kilometer Entfernung, z.B. von Stuttgart nach Wien, beträgt die Entschädigung 250 Euro pro Person. Auf Mittelstreckenflügen bis zu 3.500 Kilometer, z.B. von München nach Málaga, liegt sie bei 400 Euro. Bei Langstreckenflügen, z.B. von Barcelona nach Lima, können betroffene Passagiere für die Unannehmlichkeiten mit 600 Euro Entschädigung rechnen.
Welche Möglichkeiten bestehen, die eigenen Rechte auf Entschädigung durchzusetzen?
Wenn die Reisende auf eigene Faust aktiv werden, blocken viele Airlines auch berechtigte Forderungen ab oder reagieren gar nicht erst. Hier wird damit kalkuliert, dass Passagiere früher oder später aufgeben. Auch der Gang zum Rechtsanwalt ist mit Aufwand und Kosten verbunden, die oft in keinem Verhältnis zur Entschädigungssumme stehen.
Am unkompliziertesten ist die Beauftragung eines Fluggastrechteportals. Nutzer können ihren Fall in wenigen Minuten bequem auf der Website eingeben. Anschließend wird geprüft, ob der Flug anspruchsberechtigt ist. Steht dem Fluggast eine Entschädigung nach EU-Recht zu, übernimmt das Portal alles weitere und fordert diese von der Airline ein – notfalls auch vor Gericht. Der Fluggast muss sich um nichts weiter kümmern. Bei der Einschaltung eines Fluggastrechteportals gibt es kein Kostenrisiko: Die Erfolgsprovision (aprox. 20-30 %) wird nur fällig, wenn die Airline die Ansprüche tatsächlich zahlt.
Wie viele Verspätungen (Flüge oder Stunden?) gibt es am Tag allein am Flughafen Frankfurt?
Nach den uns vorliegenden Daten gab es im ersten Halbjahr 2019 am Frankfurter Flughafen pro Tag im Durchschnitt rund 80 Flüge, die mit 30 Minuten oder mehr Verspätung abgeflogen sind.
INFO:
Hier einige Internetportale, die Fluggästen anbieten, deren Rechte gegen Provision gegenüber den Airlines durchzusetzen:
www.flightright.de
www.fairplane.de/
www.euclaim.de/
www.flug-verspaetet.de/
www.compensation2go.com/
www.wirkaufendeinenflug.de
www.euflight.de/
www.myflyright.com/
Este texto fue traducido o revisado por / Text übersetzt oder lektoriert von Blasco Traducciones en Frankfurt (Westend) – http://www.blasco-traducciones.com