Die Blaue Karte EU
Der Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ richtet sich an Angehörige von Nicht-EU-Staaten, die entweder zum Zweck einer hochqualifizierten Beschäftigung nach Deutschland kommen wollen, sich bereits mit einem anderen Aufenthaltstitel, zum Beispiel zum Studium, in der Bundesrepublik aufhalten oder mit einer Blauen Karte EU aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat einreisen möchten.
Voraussetzungen
Sie können eine Blaue Karte EU erhalten, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
– Sie können ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen. Wenn Ihr Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben wurde, muss der Abschluss entweder in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbar sein.
– Sie haben einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot mit einem bestimmten jährlichen Mindestbruttogehalt. Das Mindestbruttogehalt ändert sich jährlich und liegt 2017 bei 50.800 Euro. In sogenannten Mangelberufen – beispielsweise Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Humanmediziner sowie Informations- und Kommunikationstechnologen – ist die geforderte Gehaltsgrenze niedriger.
Grundsätzlich muss in diesem Fall jedoch von der Bundesagentur für Arbeit geprüft werden, ob die Arbeitsbedingungen mit denen von inländischen Arbeitnehmern vergleichbar sind. Der Zustimmung der Bundesagentur bedarf es unter anderem nicht, wenn Sie Ihren Hochschulabschluss in Deutschland erworben haben.
Zuständigkeiten
– Wenn Sie sich bereits mit einem anderen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten, erhalten Sie die Blaue Karte EU bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde.
– Wenn Sie noch nicht in der EU leben, müssen Sie zunächst ein nationales Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie mit einem Visum einreisen, welches dem tatsächlichen Zweck Ihres Aufenthalts entspricht also der Erwerbstätigkeit. Nach der Einreise beantragen Sie dann in Deutschland vor Ablauf des Visums die Blaue Karte EU bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde.
Quelle: Willkommen in Deutschland – Informationen für Zuwanderer
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