« Das spanische Recht gewährt den Kindern einen höheren Pflichtteil als das deutsche Recht. »
Für Sterbefälle ab 17. August 2015 gilt die EU-Erb-Verordnung für fast alle EU-Länder, auch für Deutschland und Spanien. Im Verhältnis zwischen Deutschland und Spanien besteht die wichtigste Neuerung in der Einführung des gewöhnlichen Aufenthaltsprinzips im Erbrecht und der Abschaffung des Prinzips der Staatsangehörigkeit im Erbrecht.
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