Ausziehen aus der gemeinsamen Ehewohnung
Frage: Ich bin seit 6 Jahren mit einem deutschen Mann verheiratet und wir haben uns im September 2014 einvernehmlich getrennt. Wir wohnen noch gemeinsam in der Ehewohnung. Wir haben eine sechsjährige Tochter, die bei mir bleiben soll. Er möchte nicht ausziehen. Ich arbeite als kaufmännische Angestellte und bekomme 1.200 € monatlich. Er verdient ca. 3000 € netto. Muss ich aus der Wohnung ausziehen? Habe ich einen Anspruch auf Unterhalt? Was passiert mit meinem Aufenthalt im Falle einer Trennung? (Patricia aus Kolumbien)
Antwort: Liebe Patricia, wenn Sie sich getrennt haben und sich nicht einigen können, wer in der Ehewohnung bleibt, können Sie beim Familiengericht unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung stellen.
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