600 EUR Zuschuss für die Berufsanerkennung in Deutschand b dem 01.12.2016
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verbessert mit der Fördermaßnahme “Zuschuss für die Berufsanerkennung” den Zugang in ein Berufsanerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf.
Im Rahmen eines Pilotverfahrens unterstützt das Bundesministerium eine flächendeckende Förderung von Anerkennungsinteressierten in Ergänzung zu bestehenden Finanzierungsinstrumenten.
Seit dem 1.12.2016 können Personen gefördert werden,
– die eine Berufsqualifikation im Ausland erworben haben und ein Anerkennungsverfahren in Deutschland durchführen wollen,
– die seit mindestens 3 Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland haben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Aufenthaltsstatus oder dem Staat, in dem sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben,
– die nicht über ausreichend eigene finanzielle Mittel verfügen; Jahreseinkommen von 26.000 Euro bzw. bei Ehe- bzw. Lebenspartnerschaften 40.000 Euro nicht überschreiten.
Maximal Zuschuss 600,- € – Anträge sind ab 1. Dezember 2016 möglich.
Was kann gefördert werden?
Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen und Abschlüssen sowie Gutachten und
Kosten für Gebühren und Auslagen des Anerkennungsverfahrens, Kosten für die Beschaffung von notwendigen Nachweisen, Kosten für Qualifikationsanalysen (nach §14 BQFG und §50b HwO) sowie Fahrtkosten innerhalb Deutschlands im Rahmen des Anerkennungsverfahrens.
Was kann nicht gefördert werden?
Anpassungs-Maßnahmen oder vergleichbare Maßnahmen, Lernmittel (z.B. Bücher), Prüfungs-Gebühren, Kosten der Lebenshaltung und Betreuungs-Kosten, Sprachkurse und entsprechende Prüfungs-Gebühren,
Kosten und Gebühren für die Berufszulassung (Approbation, Führen der Berufsbezeichnung), wie z.B. die Ausstellung eines Führungszeugnisses oder eines ärztlichen Attests, Leistungen, die im Rahmen der aktiven Arbeitsmarkt-Förderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch erbracht werden (SGB II).
Wie wird der Anerkennungszuschuss gewährt?
Der Anerkennungszuschuss wird in 2 Schritten gewährt:
1. Aufnahme der Förderung
Anerkennungsinteressierte reichen den Antrag auf Kostenübernahme bei einer zuleitenden Stelle vor Ort ein (z.B. bei Beratungs-Stellen im Förderprogramm “Integration durch Qualifizierung (IQ)”).
Beratungsstelle in Frankfurt am Main: Agentur für Arbeit Fischerfeldstraße 12-13, Raum 2.304, 60311 Frankfurt am Main. Sprechstunden: Dienstag, Mittwoch und Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr – Donnerstag: 14:00 bis 17:30 Uhr. Ansprechpartner/innen: beramí berufliche Integration e.V.
Wichtig: Der Antrag auf Forderung muss vor dem Start eines Anerkennungsverfahrens passieren! Die zuleitende Stelle leitet den Antrag auf Anerkennungszuschuss an die zentrale Förderstelle weiter. Dort wird geprüft, ob die Person die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt. Wenn die Entscheidung positiv ist, bekommt die Person eine schriftliche Zusage über die Förderung. Anschließend kann die Person das Anerkennungsverfahren starten.
2. Einreichung von Kosten
Mit der Zusage über die Förderung bekommen die Anerkennungsinteressierten ein Formular zur Auszahlung des Anerkennungszuschusses. Damit kann die Auszahlung der entstandenen Kosten direkt bei der zentralen Förderstelle beantragt werden. Anträge auf Aufnahme in die Förderung können bis zum 30.9.2019 gestellt werden. Anerkennungszuschüsse können bis zum 30.6.2020 ausgezahlt werden.
Este texto fue traducido o revisado por / Text übersetzt oder lektoriert von Blasco Traducciones en Frankfurt (Westend) – http://www.blasco-traducciones.com/
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