Sonderurlaub und Kinderkrankengeld für Eltern
Frage:
Guten Tag, mein Mann und ich sind voll berufstätig. Wir haben zwei kleine Kinder, die immer wieder krank sind. Letztes Jahr haben wir deshalb einen Teil unseres Urlaubes für das Betreuen unserer Kinder verbraucht. Wir waren deshalb sehr unglücklich. Gibt es bessere Möglichkeiten für uns?
Julia aus Frankfurt
Antwort:
Liebe Julia,
grundsätzlich stehen Ihnen und Ihrem Ehemann zwei weitere Möglichkeiten zur Verfügung:
f Sonderurlaub nach § 616 BGB Zum einen verpflichtet § 616 BGB Ihren Arbeitgeber, Sie im Falle einer unverschuldeten Arbeitsverhinderung unter Lohnfortzahlung
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